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   BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93   

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BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93 (https://dejure.org/1994,8857)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1994 - 1 WB 63.93 (https://dejure.org/1994,8857)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1994 - 1 WB 63.93 (https://dejure.org/1994,8857)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei der Besetzung eines Dienstpostens - Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist zulässig (Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Dabei hat der BMVg allerdings zu beachten, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (§ 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Vielmehr entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>).

    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf dem von ihm angestrebten Dienstposten zu verwenden, nur ausgesprochen werden könnte, wenn der BMVg sein Ermessen überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausüben könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (BVerwGE 86, 25 [f.]).

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 -).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90

    Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Sein Vorbringen ist - ein Begehren ausschließlich gegen eine Nichtberücksichtigung als Kandidat im Auswahlverfahren für einen bestimmten Dienstposten wäre als gegen einen internen Vorgang der Willensbildung im Rahmen der Vorbereitung bei der Personalentscheidung gerichtet unzulässig (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90) - sach- und interessengerecht dahin auszulegen, daß er die Verpflichtung des BMVg begehrt, ihn, den Antragsteller auf den Dienstposten des GrpLtr ... 2 im HA zu versetzen.
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Der Antragsteller hat selbst nicht behauptet, daß ihm eine bindende Zusage (vgl. hierzu Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [246]>) von einem hierzu zuständigen Vorgesetzten erteilt worden sei.
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -).
  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93
    Es kann offenbleiben, ob eine Nichteinbeziehung in Auswahlverfahren für höherwertige Dienstposten allein wegen nicht entsprechender Verwendungsvorschläge in Beurteilungen, also unabhängig von der Bewertung der Leistungen, rechtlicher Nachprüfung standhalten würde, zumal Verwendungsvorschläge der unmittelbaren Vorgesetzten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - m.w.N.), auf die sich der BMVg im übrigen sonst beruft, zwar in die Überlegungen der personalführenden Stellen bei Auswahlentscheidungen einzubeziehen sind, jedoch zu keiner Ermessensbindung führen- Denn der Sachverhalt läßt nicht erkennen, daß der BMVg den ausgewählten Konkurrenten unter Verletzung der gesetzlichen Auswahlkriterien des § 3 SG dem Antragsteller vorgezogen hat.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Lediglich der Vorbereitung von Personalmaßnahmen dienende Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung (vgl. dazu Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -) noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende Maßnahmen und infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung ebenfalls nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 -).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02

    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02

    Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98

    Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als

    Vorbereitungshandlungen dieser Art sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 59.87 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

    Als solche sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 59.87 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - m.w.N. und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - ).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99

    Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten

    Als solche sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1987 - BVerwG 1 WB 59.87 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234] >, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - m.w.N. und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 -).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung

    Derartige Äußerungen fachlicher Vorgesetzter dienen allenfalls als Anstoß oder zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen durch die personalbearbeitende Stelle, die als "Elemente der innerdienstlichen Meinungsbildung" noch keine Rechte des Antragstellers berühren und daher einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich sind (vgl. Beschlüsse vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -, vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - < NZWehrr 1993, 206 >, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 -).
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 13.05
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 - und vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 44.02 - ZBR 2003, 318>).
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